Lohntabelle

Detaillierte Informationen zu den in den Walliser SMZ gültigen Lohnstufen finden Sie in der aktuellen Einkommenstabelle sowie in der Übersicht der geltenden Funktionseinstufungen.

Ab dem 1. Mai 2024 wird das Personalstatut sowie die Lohntabellen durch den Gesamtarbeitsvertrag für die Langzeitpflege (GAV LZP) ersetzt, der für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APH und SMZ des Kantons gilt.

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Rechtliche Hinweise