Arbeitsbedingungen

In einem sozialmedizinischen Zentrum arbeiten

In der Hilfe, Pflege und im Sozialwesen zu arbeiten bedeutet, einen zukunftsorientierten Beruf im Dienste des Menschen und seiner Autonomie zu wählen. Es bedeutet auch:  

– Arbeitsbedingungen zu haben, die es ermöglichen, Berufs- und Privatleben zu vereinbaren, Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten und ein Urlaubskontingent, das über den gesetzlichen Anforderungen liegt;
– Gleiche und faire Lohnbedingungen mit attraktiven Sozialleistungen zu haben;  
– Einer ganzen Region dienen und seine Fähigkeiten in Einzel- und Teamarbeit einbringen;
– Sich in einem Arbeitsumfeld bewegen, das die Digitalisierung und nachhaltige Mobilität fördert;
– Sich in einem Unternehmen weiterentwickeln, das Nachwuchs ausbildet und durch Kompetenzentwicklung in seine Mitarbeiter investiert.

Stellenangebote

Personal Statut

Die für die SMZ-Mitarbeitenden geltenden Arbeitsbedingungen sind im WVSMZ-Personalstatut geregelt. Das Personalstatut gilt für alle Walliser SMZ und ist Bestandteil des individuellen Arbeitsvertrages jedes Mitarbeitenden.

Ab dem 1. Mai 2024 wird das Personalstatut und die Lohntabellen durch den Gesamtarbeitsvertrag für die Langzeitpflege (GAV LZP) ersetzt, der für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der APH und SMZ des Kantons gilt.

=> Der GAV und seine Anhänge <=

Sie sind in einem Walliser SMZ angestellt und haben Fragen? Die beteiligten Gewerkschaften beantworten Ihre Fragen gerne:
Die Gewerkschaft des öffentlichen Dienstes Wallis (SSP-VPOD)
Die Gewerkschaft Interprofessionnel (SYNA)
Schweizer Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner Sektion Wallis (SBK-ASI)
SCIV – Die Gewerkschaft

Konflikte am Arbeitsplatz

Die WVSMZ ist nicht befugt, bei Arbeitskonflikten Stellung zu beziehen. Bei beruflichen Auseinandersetzungen sind die SMZ-Mitarbeitenden deshalb gebeten, zuerst mit ihrem/ihrer Vorgesetzten das Gespräch zu suchen. Gegebenenfalls kann in einem weiteren Schritt die kantonale Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) und/oder die Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die soziale Institutionen beigezogen werden.

Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA)

Rue des Cèdres 5
1950 Sion

Tel.: 027 / 606 74 00
Fax: 027 / 606 74 04
E-Mail: spt@admin.vs.ch
Web: http://www.vs.ch/spt

Ombudsstelle für das Gesundheitswesen und die sozialen Institutionen

Die kantonale Ombudsstelle kümmert sich um Meldungen und Beschwerden von Patienten und Mitarbeitenden der Walliser Gesundheits- und Sozialeinrichtungen. Darüber hinaus erfasst sie auch Missstände und Probleme, die von Personen anonym gemeldet werden.

Die Ombudsstelle ist nicht der kantonalen Verwaltung angegliedert, sondern agiert unabhängig. Ihre Mitarbeitenden unterstehen strengster Geheimhaltungspflicht.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.ombudsman-vs.ch/.

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Rechtliche Hinweise